Das EU-Lieferkettengesetz ist vorerst gescheitert. Auch bei der zweiten Abstimmung vergangene Woche kam keine Mehrheit bei den EU-Mitgliedstaaten zustande – damit ist unklar, ob das Gesetz, durch das europäische Unternehmen zur Sicherstellung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren ausländischen Lieferketten verpflichtet werden sollen, noch in dieser Legislaturperiode des EU-Parlaments bis zum Sommer zustande kommt.
Woran das Gesetz gescheitert ist? Maßgeblich, weil sich die Bundesregierung bei der Abstimmung enthalten hat und Länder wie Italien bilateral davon überzeugt hat, es ihr gleich zu tun. Die FDP hatte Vorbehalte, fürchtete um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und setzte sich damit in der Ampelkoalition durch.
Erreicht wurde jedoch das genaue Gegenteil. Denn in Deutschland gilt seit rund einem Jahr das nationale Lieferkettengesetz, dessen Vorgaben rund zwei Drittel der großen heimischen Unternehmen bereits erfüllen. Anders als ihre direkten Wettbewerber im EU-Ausland. Auch unter bürokratischen Gesichtspunkten würde das EU-Gesetz Vorteile bringen, denn damit wären keine Berichts- und Meldepflichten an Behörden mehr verbunden, die das deutsche Gesetz jedoch vorsieht.
C2C-Unternehmen, die zu den innovativsten Firmen in ihren Branchen zählen, haben ihre Lieferketten bereits weit über die nationalen Vorgaben hinaus optimiert, stellen kreislauffähige und materialgesunde Produkte her, setzen dabei erneuerbare Energie ein und sorgen für die Einhaltung hoher sozialer Standards in ihren Lieferketten. Durch die deutsche Enthaltung werden also insbesondere zukunftsfähige Unternehmen und Geschäftsmodelle bestraft und die lineare Wirtschaft, mit all den Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie negativen sozialen Auswirkungen, die sie hervorruft, gestärkt. Eine vorausschauende Wirtschafts- und Standortpolitik sieht anders aus.