Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag zum Recht auf Reparatur die Rechte von Verbraucher*innen stärken und das Problem des stetig wachsenden Bergs an Elektroschrott bekämpfen. Ein Schritt also hin zu qualitativ hochwertigeren Produkten und mehr Kreislauffähigkeit? Nicht unbedingt. Denn gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht: Ein Handy, das fünfmal repariert werden kann und dann nach langjähriger Nutzung trotzdem im Elektroschrott landet, kann höchstens eine Übergangslösung sein, nicht aber ein langfristiges Ziel.
Statt uns ausschließlich auf Langlebigkeit zu fokussieren, müssen wir unsere Produkte von Anfang an so designen, dass sie nach der Nutzung problemlos in ihre Einzelteile zerlegbar und somit wirklich recycelbar sind. Dieses Cradle to Cradle-Design kann durch Produkt-Service-Systeme, durch die wir Nutzer*innen statt Eigentümer*innen werden, unterstützt werden. So können wir eine echte Kreislaufwirtschaft nach C2C erreichen. Das Recht auf Reparatur kann auf diesem Weg jedoch nur ein erster Schritt sein. Worum es eigentlich gehen sollte: Das Recht jedes Menschen auf Funktion statt Reparatur und das Recht der Gesellschaft auf eine intakte Umwelt. Das gelingt jedoch nur, wenn wir direkt beim Produktdesign ansetzen.