Das EU-Parlament hat zuletzt die lange erwartete Ökodesign-Verordnung verabschiedet, die die Umweltverträglichkeit bestimmter Produkte verbessern soll. Ein Gesetz, das Design- und damit Qualitätskriterien für Produkte vorgibt, war längst überfällig. Daher ist dieser Beschluss grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die Ausgestaltung lässt indes nach wie vor zu wünschen übrig: Zwar deckt die Verordnung mit Elektrogeräten, Schuhen, Textilien, Möbel, Reifen oder Matratzen sowie Zwischenprodukten wie Eisen und Stahl ein breiteres Spektrum ab, als zum Start der Gesetzgebungsphase zu befürchten war. Bestimmte Produktgruppen, etwa Fahrzeuge, bleiben jedoch unreguliert. Zudem geht das Gesetz – weder bei den Designkriterien noch bei den Daten, die künftig für den digitalen Produktpass offengelegt werden müssen – auf den Aspekt der Materialgesundheit ein. Dieser Fehler muss in der kommenden Legislaturperiode durch konkrete Spezifizierungen für unterschiedliche Produktgruppen dringend behoben werden. Angaben zur Rezyklierbarkeit und damit einhergehende Rezyklatquoten erfüllen ihr Ziel nur dann, wenn Produkte in ihrem jeweiligen Nutzungsszenario gesund für Mensch und Umwelt und damit überhaupt für eine Kreislaufführung geeignet sind.
Insgesamt jedoch ebnet Brüssel mit der Ökodesign-Verordnung den Weg, damit nach der EU-Wahl im Juni weiter an einer Circular Economy gearbeitet werden kann – mit konkreten Rechtsakten. Auf Bundesebene hingegen hängt die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie noch immer in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien, ohne dass klar ist, was damit konkret geschehen soll, wenn sie dann veröffentlicht wird. Das fällt auch in Brüssel auf, wie uns bei unserer Teilnahme am World Circular Economy Forum Mitte April in Gesprächen mehrfach deutlich gespiegelt wurde. Die Bundesregierung müsse die NKWS zur absoluten Priorität machen und schnell von einer Strategie zu konkreten Handlungen kommen, hieß es da.